Zur reibungslosen Durchführung der Wanderungen werden die Teilnehmer jedoch um Beachtung folgender Punkte gebeten:
• Die Teilnahme an den Wanderungen und Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Unfallversicherungsschutz besteht nur insoweit, wie die Ansprüche durch die bestehende
„Wandervereinsverbundpolice“ abgedeckt sind.
• Der jeweilige Wanderführer / Organisator ist für die Planung und Durchführung der Veranstaltung allein verantwortlich. Um ihm diese Aufgabe zu erleichtern, ist seinen Empfehlungen möglichst zu folgen. Wer sich unterwegs von der Gruppe trennen will, muss sich bei ihm abmelden.
• Auch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei unseren Veranstaltungen nicht um Angebote im Sinne eines Reiseunternehmens handelt.
Fahrten zu den Wanderungen
Bei Nutzung von Fahrtgemeinschaften in privaten PKWs wird pro Mitfahrer eine Fahrtkostenbeteiligung empfohlen. Bei einer Fahrstrecke bis 100 km, wird eine Kilometerpauschale von 10 Cent und bei einer Fahrstrecke über 100 km wird für die, die 100 km übersteigenden km eine Kilometerpauschale von 8 Cent empfohlen.
Für eine Fahrstrecke von 140 km ergibt sich beispielsweise:
100 x 0,10 = 10,00 € + 40 x 0,08 = 3,20 €
Gesamtergebnis: 10,00 € + 3,20 € = 13,20 €
Bei Fahrten mit dem Öffentlichen Nahverkehr wird der Fahrpreis je nach Teilnehmer/innen und Fahrtstrecke beim Organisator/in beglichen!
Die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie ist leider nicht vorhersehbar. Bitte daher Ankündigungen in der HZ, den Aushangkasten, die Internetseite bzw. Signal-App Nachrichten beachten, ob die Veranstaltung stattfindet bzw. gemeinsame Wanderungen erlaubt sind.